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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 7. Oktober 2026

Teil A: Allgemeines

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1)Anbieter ist die IGuKS UG (haftungsbeschränkt), Am Vorholz 28, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Boris Bosnar, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 39337 P, USt-IdNr. DE368192579, E-Mail: info@iguks.de (im Folgenden „IGuKS“ oder „wir“).

(2)Diese AGB gelten für alle Verträge über die Plattform iguks.de: die Mitgliedschaft (Teil B), den Eintrag im Verzeichnis (Teil C) und das Zertifizierungsverfahren für Einrichtungen (Teil D).

(3)Unsere Kundinnen und Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Einrichtungen, Träger und Praxen schließen Verträge in der Regel als Unternehmer oder als juristische Person des öffentlichen Rechts. Wo Regeln nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist das ausdrücklich gesagt.

(4)Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Individuelle Absprachen, etwa in einem Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragstext

(1)Mit der Registrierung schließen Sie einen Nutzungsvertrag über ein kostenloses Konto. Er kommt zustande, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse über den Link in unserer Bestätigungs-E-Mail bestätigen.

(2)Eine Mitgliedschaft schließen Sie im Konto ab: Sie wählen eine Mitgliedschaft, stimmen diesen AGB zu und schließen den Bezahlvorgang bei unserem Zahlungsdienstleister Stripe ab. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs kommt der Vertrag zustande.

(3)Mitgliedschaften per Rechnung und das Zertifizierungsverfahren schließen wir auf Grundlage eines individuellen Angebots.

(4)Bis zum Abschluss können Sie Ihre Eingaben in den Formularen und im Bezahlvorgang jederzeit prüfen und korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch.

(5)Wir speichern den Vertragstext. Zu jedem Konto speichern wir außerdem, welche Fassung dieser AGB wann akzeptiert wurde. Die aktuelle Fassung ist jederzeit unter iguks.de/agb abrufbar.

§ 3 Konto und Nutzung der Plattform

(1)Für die meisten Leistungen ist ein Konto nötig. Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr und aktuell sein.

(2)Ein Konto ist persönlich und darf nicht mit anderen Personen geteilt werden. Weitere Personen legen ein eigenes Konto an.

(3)Zugangsdaten sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf Missbrauch ist IGuKS unverzüglich zu informieren.

(4)Über die Plattform, insbesondere in der Community und in Nachrichten, dürfen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden. Die Plattform darf nicht missbräuchlich genutzt werden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1)Preise für Mitgliedschaften, die im Bezahlvorgang über Stripe abgeschlossen werden, sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Preise für Mitgliedschaften per Rechnung und für das Zertifizierungsverfahren verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit im Angebot nichts anderes steht.

(2)Mitgliedschaften über Stripe werden mit den im Bezahlvorgang angebotenen Zahlungsarten bezahlt. Der Betrag wird zu Beginn jeder Abrechnungsperiode automatisch eingezogen.

(3)Mitgliedschaften und Zertifizierungsverfahren für Einrichtungen können auch per Rechnung bezahlt werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4)Rabatte und Rabattcodes gelten nur im vereinbarten Umfang.

§ 5 Rechte an Inhalten

(1)Alle Inhalte der Plattform, insbesondere Gebärdenvideos, Bildmaterialien, Texte und die Methode IGuKS, sind urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber sind IGuKS beziehungsweise Birger Holz oder Dritte.

(2)Mitglieder erhalten für die Dauer ihrer Mitgliedschaft ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Inhalte im Umfang der gebuchten Mitgliedschaft für die eigene pädagogische Arbeit zu nutzen. Die Weitergabe an Dritte, die öffentliche Wiedergabe, die Veröffentlichung im Internet und jede gewerbliche Verwertung außerhalb der eigenen Einrichtung sind nicht gestattet.

(3)Die Schreibweise „Gebärden- unterstützte Kommunikation“ und die Bezeichnung IGuKS sind Kennzeichen von IGuKS.

§ 6 Haftung

(1)IGuKS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IGuKS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

(3)Die Plattform wird mit hoher Verfügbarkeit betrieben. Kurze Unterbrechungen für Wartung oder durch Störungen bei Dienstleistern lassen sich nicht ausschließen.

§ 7 Änderungen dieser AGB

Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Bei laufenden Verträgen gelten sie nur, wenn der Vertragspartner zustimmt oder die Mitgliedschaft bis zum Inkrafttreten kündigen kann und wir darauf hingewiesen haben.

§ 8 Streitbeilegung, anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1)IGuKS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2)Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(3)Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von IGuKS.

(4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil B: Mitgliedschaft

§ 9 Leistungsumfang

(1)Der Umfang der Mitgliedschaft ergibt sich aus der gebuchten Mitgliedschaft, wie sie beim Abschluss beschrieben ist. Dazu gehören derzeit insbesondere:

  • Zugang zu den IGuKS-Gebärdenvideos und Bildmaterialien
  • Downloads der Materialien
  • Community und Direktnachrichten an andere Mitglieder

(2)Bei der beruflichen Mitgliedschaft zeigen wir im Verzeichnis zusätzlich Adresse und Kontaktdaten des eigenen Eintrags.

(3)Ohne Mitgliedschaft stehen ein Teil der Gebärden, das Verzeichnis und die öffentlichen Termine zur Verfügung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1)Eine Mitgliedschaft, die über Stripe abgeschlossen wird, hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss. Das gilt für die monatliche und für die jährliche Abrechnung.

(2)Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit weiter. Sie kann dann jederzeit zum Ende des laufenden Vertragsmonats gekündigt werden.

(3)Wer jährlich im Voraus gezahlt hat und nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt, erhält den Betrag für die vollen Monate nach dem Ende der Mitgliedschaft anteilig erstattet, auf das Zahlungsmittel, mit dem gezahlt wurde.

(4)Eine Kündigung während der Mindestlaufzeit ist möglich und wird zu deren Ende wirksam.

(5)Sie können ohne Anmeldung über iguks.de/kuendigen kündigen, im Konto unter „Mitgliedschaft“ mit „Kündigung einreichen“ oder per E-Mail an info@iguks.de. Wir bestätigen den Eingang der Kündigung sofort per E-Mail, mit dem Datum, zu dem sie wirksam wird.

(6)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7)Eine Mitgliedschaft per Rechnung wird für ein Jahr abgeschlossen. Sie endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung vereinbaren wir gesondert.

(8)Mitgliedschaften, die über die frühere App im App Store oder bei Google Play abgeschlossen wurden, richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Stores und werden dort gekündigt.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular. Den Widerruf können Sie auch online über iguks.de/widerrufen erklären.

Teil C: Verzeichnis

§ 12 Eintrag im Verzeichnis

(1)Einen neuen Eintrag für die eigene Einrichtung kann anlegen, wer eine berufliche Mitgliedschaft hat. Ein bestehender Eintrag kann auch ohne Mitgliedschaft weiter gepflegt werden. Einträge für Träger legt IGuKS an. Ein Eintrag wird erst nach Prüfung durch IGuKS veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.

(2)Die Angaben im Eintrag müssen zutreffen und aktuell gehalten werden. IGuKS kann Einträge ablehnen, bearbeiten oder entfernen, insbesondere wenn Angaben falsch sind, Rechte Dritter verletzt werden oder der Eintrag nicht zum Zweck des Verzeichnisses passt.

(3)Wer Texte, Logos oder Bilder für einen Eintrag bereitstellt, versichert, dass er die nötigen Rechte daran hat und dass alle abgebildeten Personen eingewilligt haben. Bilder, auf denen Kinder erkennbar sind, veröffentlichen wir nicht.

(4)Ein Träger kann sich mit eigenem Profil darstellen. Ein Träger wird nicht zertifiziert. Auf dem Trägerprofil kann der Zertifizierungsstand seiner einzelnen Einrichtungen angezeigt werden, aber nie als eigener Status des Trägers.

§ 13 So sortieren wir

(1)Wenn Sie das Verzeichnis durchsuchen, zeigen wir die Einträge in dieser Reihenfolge:

  1. zertifizierte Einrichtungen mit beruflicher Mitgliedschaft
  2. zertifizierte Einrichtungen ohne berufliche Mitgliedschaft
  3. Einrichtungen mit beruflicher Mitgliedschaft
  4. alle übrigen Einträge

(2)Innerhalb jeder Gruppe sortieren wir nach Entfernung zum gesuchten Ort, ohne Ortssuche alphabetisch.

(3)Die berufliche Mitgliedschaft eines Trägers zählt bei der Sortierung auch für seine Einrichtungen. Eine Zertifizierung zählt nur für die Einrichtung, die zertifiziert ist.

(4)Die Zertifizierung und die berufliche Mitgliedschaft sind kostenpflichtige Leistungen von IGuKS. Beide wirken sich auf die Reihenfolge aus. Darüber hinaus kann niemand eine bessere Platzierung kaufen.

(5)Auf der Karte tragen zertifizierte Einrichtungen ein Siegel und werden nicht mit anderen Einträgen zusammengefasst.

Teil D: Zertifizierung von Einrichtungen

§ 14 Gegenstand der Zertifizierung

(1)IGuKS zertifiziert Einrichtungen, die Gebärden- unterstützte Kommunikation nach dem IGuKS-System in ihrer Arbeit verankern. Zertifiziert wird immer die einzelne Einrichtung, in der das Team geschult wurde. Ein Träger wird nicht zertifiziert. Das Zertifikat ist nicht auf andere Einrichtungen übertragbar, auch nicht auf andere Einrichtungen desselben Trägers.

(2)Das Verfahren besteht aus sieben Bausteinen:

  1. Gemeinsamer Start
  2. Intensiv-Teamfortbildung GuK 1
  3. Intensiv-Teamfortbildung GuK 2 und GuK plus
  4. Konzeptionstag „Von GuK zu IGuKS“
  5. Vier individuelle Begleittermine
  6. Dokumentation des Entwicklungsprozesses
  7. Abschluss und Zertifizierung

(3)Die Teamfortbildungen werden unter Mitwirkung der BilderKraft gUG durchgeführt. Vertragspartner für das gesamte Verfahren ist IGuKS.

(4)Bei Trägern mit mehreren Einrichtungen wird individuell abgestimmt, ob die Einrichtungen die Bausteine gemeinsam oder in getrennten Terminen durchlaufen. Das ändert den vereinbarten Preis nicht.

(5)Die Dauer des Verfahrens richtet sich nach Ausgangslage, Größe und Entwicklung der Einrichtung. Termine werden gemeinsam vereinbart.

§ 15 Vertragsschluss und Preis

(1)Grundlage ist ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt mit der Beauftragung zustande.

(2)Mit der Beauftragung ist der Gesamtpreis des Verfahrens vereinbart.

(3)Vereinbarte Rabatte werden im Angebot je Leistung mit Begründung ausgewiesen. Sie gelten nur für das jeweilige Verfahren und begründen keinen Anspruch für spätere Verfahren oder andere Einrichtungen.

§ 16 Ratenzahlung

(1)Auf Wunsch kann der Gesamtpreis in Raten gezahlt werden. Die Raten richten sich nach den Bausteinen des Verfahrens: sieben Raten, je eine zu Beginn jedes Bausteins, oder sechs Raten, wobei Dokumentation und Abschluss eine gemeinsame Rate bilden. Für die Ratenzahlung berechnen wir keinen Aufschlag.

(2)Eine Rate wird mit Beginn ihres Bausteins fällig. Bei mehreren Einrichtungen zählt der erste Termin des Bausteins.

(3)Die Ratenzahlung verteilt nur die Zahlung des Gesamtpreises. Sie macht aus dem Verfahren keine einzeln buchbaren Bausteine.

§ 17 Vorzeitige Beendigung

Wird das Verfahren auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet, bleibt der Gesamtpreis geschuldet. IGuKS rechnet sich dabei an, was durch die Beendigung an Aufwendungen erspart wird. Bereits geleistete Raten werden verrechnet, offene Raten werden mit der Beendigung fällig.

§ 18 Mitwirkung der Einrichtung und Nachweise

(1)Die Einrichtung stellt die für die Termine nötigen Räume, Zeiten und Teilnehmenden bereit.

(2)Die vereinbarten Dokumentationen und Fotos reicht die Einrichtung bei IGuKS ein. Auf Fotos sollen keine Gesichter erkennbar sein. Für alle abgebildeten Personen holt die Einrichtung die nötigen Einwilligungen ein, bei Kindern von den Sorgeberechtigten.

(3)Eingereichte Nachweise darf IGuKS nur veröffentlichen, wenn die Einrichtung zugestimmt hat und die Freigabe durch IGuKS erfolgt ist.

§ 19 Zertifikat, Plakette und Siegel

(1)Nach erfolgreichem Abschluss und vollständiger Zahlung erhält die Einrichtung das Zertifikat und die Einrichtungsplakette. Im Verzeichnis wird der Zertifizierungsstatus bei der Einrichtung angezeigt.

(2)Die Einrichtung darf das Siegel für die Dauer der Gültigkeit auf ihrer Website, in Druckwerken und an ihrem Gebäude führen. Ein Träger darf das Siegel nicht als eigenes Siegel führen. Er darf darauf hinweisen, welche seiner Einrichtungen zertifiziert sind.

(3)Bei Missbrauch des Siegels oder wenn die Voraussetzungen der Zertifizierung offensichtlich nicht mehr vorliegen, kann IGuKS die Zertifizierung nach vorheriger Anhörung entziehen.

§ 20 Gültigkeit und Rezertifizierung

(1)Die Zertifizierung gilt zwei Jahre ab Ausstellung.

(2)Die Rezertifizierung erfolgt je Einrichtung. Der Standardpreis beträgt 800 Euro netto je Einrichtung zuzüglich Umsatzsteuer, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3)Wir erinnern 90 Tage vor Ablauf an die Rezertifizierung. Erfolgt keine Rezertifizierung, endet mit Ablauf der Gültigkeit das Recht, das Siegel zu führen, und der Status wird im Verzeichnis entfernt.